Genusstauglichkeitskennzeichen: EU-Kennzeichnung für Fleisch- und Milchprodukte

Es ist seit vielen Jahren im Einsatz, aber obwohl wir schon 2015 darüber im Blog berichtet haben weiß noch nicht jeder, was dahinter steckt: Das „Genusstauglichkeitskennzeichen„, auch „Identitätskennzeichen“ genannt, ist ein völlig unscheinbarer Teil aller Milch-, Fleisch- und Wurstverpackungen. Der Verbraucher kann so auch bei Handelsmarken feststellen, wer Milch, Wurst oder Käse in die Kühltheke gebracht hat. So lässt sich beispielsweise herausfinden, ob sich hinter einer Handelsmarke ein Markenhersteller verbirgt.

Diese Zulassungsnummer genusstauglichkeitskennzeichenexistiert schon seit 2004 und beruht auf der EU-Verordnung 853/2004. Sie wird von den Zulassungsbehörden der Bundesländer vergeben und bestätigt die Einhaltung der EU-weit geltenden Hygienevorschriften im jeweiligen Betrieb.

 

 

Genusstauglichkeitskennzeichen verrät Hersteller

Auf der Webseite des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) können Sie gezielt nach einzelnen Nummern suchen und sich den Namen des deutschen Herstellungsbetriebs anzeigen lassen, wenn er die 5-stellige Version der Zulassungsnummer einsetzt. Hersteller mit Nummern in der früher üblichen Form (Länderkürzel plus Zulassungsnummer) sind auf den Kategorie-Seiten abrufbar.

Sie wollen das direkt ausprobieren? Hier einige Beispiele. In Ihrem Kühlschrank werden Sie sicherlich weitere finden.

Hat der Herstellungsbetrieb seinen Sitz außerhalb Deutschlands, dann beginnt die Zulassungsnummer nicht mit „DE“. Er ist dann nicht auf der BVL-Seite gelistet. Aber eine Suche bei Google wird auch in diesem Fall schnell das gewünschte Ergebnis liefern.

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