Tinten Zertifizierung bei Bluhm

Zum Schutz des Verbrauchers müssen alle Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, strenge Vorgaben erfüllen. Dazu gehören auch die Tinten, mit denen Produktverpackungen gekennzeichnet werden. Um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, gibt es verschiedene Verfahren zur Zertifizierung von Druckfarben und Tinten. Auch wir lassen die Tinten für unsere industriellen Inkjet-Drucker entsprechend prüfen. Zuletzt berichteten wir beispielsweise von unserer neuen GMP-zertifizierten Tinte für lebensmittelsichere Drucke.

Zertifizierung von Tinten

Die Europäische Union hat mehrere Verordnungen für Materialien und Gegenstände erlassen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Gemäß EU-Verordnung 1935/2004 Art. 3 soll zum Beispiel ausgeschlossen werden, dass Stoffe in Mengen in Lebensmittel übergehen, die genügen, „um die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder eine Beeinträchtigung ihrer organoleptischen Eigenschaften herbeizuführen“. Demnach dürfen weder gefährliche oder gesundheitsgefährdende Materialien verwendet werden, noch dürfen die eingesetzten Stoffe den Geruch, Geschmack oder die Farbe des Lebensmittels verändern oder verfälschen.

produktkennzeichnungZwei Jahre später folgte die EU-Verordnung 2023/2006, die unter anderem vorgibt, dass die eingesetzten Stoffe und Materialien bestimmten Qualitätsstandards wie zum Beispiel der „Guten Herstellungspraxis“ („good manufacturing practice, GMP“) zu entsprechen haben. Diese Verfahren müssen entsprechend kontrolliert und dokumentiert werden.

Seit 2011 existiert zudem eine spezielle Kunststoffverordnung (EU-Verordnung 10/2011), die entsprechende Kriterien für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff definiert, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Unbedenklichkeitserklärung

Für Tinten, die Lebensmittelverpackungen aus Papier oder Pappe kennzeichnen, bedeutet das, dass sie per se – also unabhängig von deren Migrationsverhalten – lebensmittelsicher sein müssen. Denn Papier und Pappe dienen kaum als Migrationsbarrieren. Somit dürfen die verwendeten Tinten keine Bestandteile enthalten, die auf der Rohstoff-Ausschussliste stehen. Daher muss jede einzelne Tintenzusammensetzung von unabhängigen Instituten und Laboren entsprechend geprüft und für unbedenklich erklärt werden.

Konformitätserklärung

Zudem wird in vielen Fällen eine Konformitätserklärung zum Migrationsverhalten gefordert. Hiermit sollen Wechselwirkungen mit dem Lebensmittel durch die Migration der Tinte, also deren „Wanderung“ durch die Verpackung in das Produkt, ausgeschlossen werden. In sogenannten Migrationsprüfungen, wie sie zum Beispiel das SGS Institut Fresenius in Taunusstein anbietet, wird gemessen, welche Stoffe innerhalb von bestimmten Zeiträumen und Temperaturen durch die Verpackung „wandern“. Hierbei wird neben der Wanderungsgeschwindigkeit des Migranten (Diffusionsgeschwindigkeit) auch dessen Löslichkeit in der bedruckten Verpackung bzw. dem Lebensmittel ermittelt.

Da hierfür nicht immer die originalen Lebensmittel zur Verfügung stehen, arbeiten die Labore oftmals mit sogenannten Simulanzen. Je nach Nahrungsmittel wird dafür Ethanol in verschiedenen Konzentrationen, Essigsäure, pflanzliches Öl oder auch Tenax® (für trockene Lebensmittel und hohe Temperaturen) verwendet. Nachdem die Ausgangskonzentration der Tinte, die auf der Außenseite der Verpackung haftet, gemessen wurde, wird die unbedruckte Seite der Verpackung mit dem jeweiligen Simulanz beschichtet. Nach definierter Einwirkzeit und Temperatur erfolgt die Konzentrationsbestimmung der Migranten im Simulanz.

Dieses Verfahren beantwortet die Frage, ob die eingesetzten Substanzen unter Worst-Case-Betrachtung die spezifischen Migrationsgrenzwerte der EU-Verordnungen überschreiten. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine Konformitätserklärung bezüglich der Einhaltung der Migrationsgrenzen. Eine alternative und wesentlich einfachere Methode wäre die rechnerische Sicherstellung, dass die Tintenmenge, die auf ein Produkt oder eine Kartonage aufgebracht wird, bereits geringer ist als der Tintenanteil, der durch das Produkt migrieren darf.

Zertifizierung von Bluhm-Tinten

Die lösungsmittelbasierte Tinte Markoprint 2580 für die Markoprint Inkjet-Drucker von Bluhm Systeme ist nicht nur Good Manufacturing Practices (GMP)-zertifiziert, sondern erfüllt zudem zahlreiche US- und EU-Vorschriften sowie Industrie-Richtlinien. Neben den bereits erläuterten EU-Verordnungen gehören dazu zum Beispiel die „US FDA 21 CFR pars 170-199“, die „Swiss Ordinance 817.023.21” sowie die Nestlé Richtlinie 2016. Das heißt, die Tinte gibt Herstellern aus der Lebensmittelbranche und Pharmaindustrie die Sicherheit, dass keinerlei chemische Substanzen auf die Lebensmittel oder Pharmaerzeugnisse übergehen und keine Migration über die Verpackung stattfindet.

Bluhm-Experte Marc Sebelin beantwortet Fragen zur Zertifizierung von Tinten:

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