Kennzeichnung von Kosmetik

Etiketten für kosmetische Produkte

Was schön macht, muss auch schön aussehen!

Etiketten für kosmetische Produkte

Bei der Kennzeichnung von Körperpflegemitteln und Kosmetika wird besonderer Wert auf eine dekorative und hochwertige Aufmachung gelegt.

Natürlich, denn ein kosmetisches Produkt verkauft sich besser, wenn die Umverpackung anspruchsvoll gestaltet ist. Das Vertrauen in das Produkt wächst mit dem Aussehen.

Anforderungen an das Etikett für kosmetische Produkte

In erster Linie soll das Etikett Aufmerksamkeit erwecken.  Es ist aber auch der wichtige Informationsträger, der über die Inhaltsstoffe und Wirkstoffe des Produkts informiert.

Da das Etikett als wichtiger Informationsträger dient, müssen die Informationen zuverlässig und auch noch nach diversen Beanspruchungen, denen das Produkt ausgesetzt ist, zuverlässig haltbar und lesbar sein.

Die Etiketten müssen hohe Anforderungen erfüllen:

  • beständig gegenüber dem jeweiligen Füllgut
  • verlässlich haften unter besonderen Bedingung z.B. in der Dusche
  • das Druckbild darf nicht verlaufen
  • keine Wellenbildung des Etiketts
  • Beständigkeit gegen Inhaltsstoffe wie z. B. Öl

Kennzeichnung von Kosmetik – was muss drauf?

Kosmetikprodukte besitzen eine Zutatenliste. Diese Bestandteile müssen in schriftlicher Form angegeben werden.

Was auf einem Kosmetik-Produkt stehen muss, ist in einer internationalen Vereinbarung festgelegt:

INCI (englisch: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, deutsch: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe)

Das Kosmetikrecht der EU sieht vor, dass alle Bestandteile eines Deos oder einer Creme in einer bestimmten Reihenfolge aufgeführt werden müssen: Die Inhaltsstoffe werden nach ihrem Gewichtsanteil in abnehmender Reihenfolge aufgelistet. Je mehr von einer Substanz enthalten ist, desto weiter oben ist sie aufgeführt. Dies gilt für alle Inhaltsstoffe, die jeweils über ein Prozent des Inhalts ausmachen. Bei Inhaltsstoffen, die in geringeren Mengen als ein Prozent enhalten sind, ist diese Reihenfolge nicht mehr vorgeschrieben.

Die Kosmetik-Kennzeichnung muss folgendes beinhalten:

  • Nenninhalt z.B. 50 ml
  • Verwendungszweck z.B. “Gesichtspflege”
  • Firma + EU Anschrift
  • Ursprungsland beim Import
  • Chargennummer
  • Verwendungsdauer nach Öffnen, wenn Mindesthaltbarkeit >30 Monate
  • Mindesthaltbarkeitsdatum wenn Mindesthaltbarkeit <31 Monate
  • Liste der Bestandteile lt. INCI
  • Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch z.B. “Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden”

Angaben der Haltbarkeit bei kosmetischen Mitteln

In der gesamten Europäischen Union muss Kosmetik ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, wenn sie nicht länger als 30 Monate haltbar ist. Es gibt die Möglichkeit, statt dem Wortlaut “Mindestens haltbar bis” das abgebildete Symbol einer Eieruhr mit Angabe des Datums (Monat und Jahr oder Tag, Monat und Jahr) zu verwenden.

MHD Kosmetikprodukte

Für Kosmetik mit längerer Haltbarkeit als 30 Monate gilt das nicht. Hier muss das Symbol eines geöffneten Cremetiegels aufgedruckt werden, bei dem die Verwendungsdauer nach der Öffnung steht.

MHD Kosmetik

Kosmetik-Produkte kennzeichnen mit Etiketten

Ganz egal, welches Behältnis für das Kosmetikprodukt verwendet werden soll. Es kann mit einem aussagekräftigen und verlässlichem Etikett gekennzeichnet werden.

ANFRAGE: Etiketten für kosmetische Produkte

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