In Frankreich verkaufte Produkte unterliegen neuen Kennzeichnungsvorschriften. So sieht es das 2020 verabschiedete und 2022 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (Loi AGEC) vor.
Einheitliche Mülltrennungsanweisungen
Das AGEC verpflichtet Hersteller und Händler zum Beispiel dazu, Verpackungen und Produkte mit einheitlichen Mülltrennungsanweisungen zu kennzeichnen. Dabei hat man sich auf das sogenannte Triman-Logo geeinigt. Dieses Logo gilt nicht länger nur für Haushaltsverpackungen, Möbel, Textilien, Schuhe usw, sondern ab sofort auch für Elektrogeräte und Batterien. Es muss zwingend auf dem Produkt oder dessen Verpackung abgebildet sein. Die Platzierung auf der Produkt-Website reicht nicht mehr aus. Diese Änderung betrifft besonders Onlinehändler, die nach Frankreich exportieren.
Verbot von Kunststoffverpackungen für Obst und Gemüse
Weiteres Beispiel für die Änderungen gemäß AGEC ist das Anfang 2022 in Kraft getretene Verbot, frisches Obst und Gemüse in Kunststoffverpackungen zu verkaufen. Hieraus ergeben sich Herausforderungen hinsichtlich der Produktkennzeichnung. Sollte die Etikettierung der Produkte nicht mehr möglich sein, bietet sich das Natural Branding mittels Laserbeschriftung an.
Unser Whitepaper zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz
Die Experten unserer französischen Niederlassung haben zu den umfassenden Änderungen im Rahmen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein Whitepaper verfasst. Es steht auf unserer Website zum Download bereit.