Fass mit Etikett zur Gefahrstoffkennzeichnung

Übergangsfrist für Rezepturindikator UFI verlängert

Gemäß CLP-Verordnung der EU zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen wird bald das Aufbringen eines EU-weit eindeutigen Rezepturindikators (UFI) Pflicht. Wir berichteten bereits über die geplanten Übergangsfristen.

Für alle neuen Produkte zur Verwendung durch Verbraucher galt bislang die Übergangsfrist bis Anfang 2020. Diese ist nun aus Praktikabilitätsgründen auf Anfang 2021 verschoben worden.

Was ist UFI?

UFI Etikett Beispiel

UFI steht für “Unique Formular Identifier” und gibt Auskunft über die genaue Zusammensetzung des chemischen Gemisches. Die Rezeptur der Gemische sowie deren Handelsnamen, Farbe, Produktkategorie und toxikologische Angaben werden in einem 16-stelligen Code aus Buchstaben und Zahlen verschlüsselt. Der Identifier ermöglicht Ersthelfern und anderen Einsatzkräften die schnelle Information über Gefahren und chemische Zusammensetzung des Stoffes bei einem Notfall.

Importeure und nachgeschaltete Anwender von neuen und bisher noch nicht erfassten Gemischen, die als physikalisch und gesundheitlich gefährlich einzustufen sind, hatten ursprünglich bis Anfang 2020 Zeit, die Meldepflicht für die jeweiligen eindeutigen Rezepturidentifikatoren umzusetzen. Aus verschiedenen Gründen hat sich dieser Termin als wenig praktikabel herausgestellt, sodass die EU-Kommission die Frist auf den 1. Januar 2021 verschoben hat.

Der UFI-Code muss hinter der Kennzeichnung “UFI: …” in lesbarer und maschinencodierter Form auf das Etikett oder die Innenverpackung gedruckt oder geklebt werden.

Kennzeichnung rechtzeitig planen

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