Nach dem Brexit gelten neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, die für den britischen Markt bestimmt sind. Dies betrifft die Kontaktdaten und die Herkunftskennzeichnung. Ein Sonderfall stellt Nordirland dar: Die Prvinz ist Teil des Vereinigten Königreiches und gleichzeitig der EU Binnenmarktes und der Zollunion.