Für Insekten, die in Lebensmitteln enthalten sind, gilt die Pflicht, diese klar zu kennzeichnen. Solche Angaben sind, wie alle anderen Inhaltsstoffe auch, gut leserlich auszuweisen.
Für Insekten, die in Lebensmitteln enthalten sind, gilt die Pflicht, diese klar zu kennzeichnen. Solche Angaben sind, wie alle anderen Inhaltsstoffe auch, gut leserlich auszuweisen.