Kennzeichnungspflicht bei Schafen und Ziegen

Auch Tiere fallen in Deutschland unter die Kennzeichnungspflicht. Schafe und Ziegen beispielsweise müssen per Gesetzt seit dem 1. Januar 2010 elektronisch gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnungspflicht ist Vorgabe der Europäischen Union. Somit müssen sich auch, neben Deutschland, alle anderen Mitgliedsstaaten an diese Vorgabe halten.

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Die elektronische Kennzeichnung – was ist neu?

Die elektronische Kennzeichnungspflicht betrifft alle Tiere, die ab dem 1. Januar 2010 geboren sind, älter als 12 Monate sind oder ins Ausland verbracht werden. Ältere Tiere können, wie bisher, mit 2 gelben Ohrmarken markiert werden. Auch Tiere die innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt national geschlachtet werden können nach der alten Art und weise markiert werden.

Weitere Informationen finden Sie in folgendem Dokument:
Infoblatt zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

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