Die weltweite Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wirkt sich auf große Teile der Wirtschaft, der Bevölkerung und des Gesundheitssystems aus. Besonders spürbar ist die enorme Nachfrage nach bestimmen Waren, die deshalb momentan oft vergriffen sind.
Eines davon ist Desinfektionsmittel: Aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) geht hervor, dass hier der Absatz im deutschen Einzelhandel in den letzten Wochen um bis das Achtfache gestiegen ist. Kurz danach ist das Niveau stark gesunken, allerdings nicht, weil die Nachfrage gedeckt war. Im Gegenteil: Es lag daran, dass es vorübergehend praktisch ausverkauft war. Es standen keine ausreichenden Mengen an Rohstoffen zur Verfügung.
Die Bundesbehörden haben reagiert und im März Ausnahmezulassungen für Händedesinfektionsmittel erlassen. Sie ermöglichen Apotheken und anderen Unternehmen in der pharmazeutischen sowie chemischen Industrie, alternative Händedesinfektionsmittel herzustellen und zu verkaufen.
Diese sind aus Gründen der Rückverfolgbarkeit und des Verbraucherschutzes natürlich nach bestimmten Vorgaben mittels Etikettierung zu kennzeichnen. Kennzeichnungsanbieter Bluhm Systeme hält passende Etiketten und Etikettendrucker für Apotheken bereit. In diesem Beitrag finden Sie praktische Tipps und aktuelle Angebote, die Ihren Betrieb jetzt unkompliziert bei dieser Aufgabe unterstützen!
Der speziell für den Einsatz im Gesundheitswesen entwickelte Zebra Etikettendrucker ZD420-HC ist desinfektionsmittelbeständig und verfügt über ein für medizinische Zwecke geeignetes Netzteil.
Ausnahmezulassungen für Händedesinfektionsmittel
Bislang hat die Bundesstelle für Chemikalien zwei befristete Allgemeinverfügungen nach Artikel 55 Abs. 1 der Biozidverordnung und damit Ausnahmezulassungen für Händedesinfektionsmittel erlassen. Demnach gibt es aktuell zugelassene, alternative Rezepturen für 2-Propanol-haltige, 1-Propanol-haltige und Ethanol-haltige Mittel. Es wird dabei unterschieden, ob das Produkt für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit oder für die Abgabe an berufsmäßige Verwender bestimmt ist. Eine Übersicht ist auf der offiziellen Seite der BAuA zu finden:

Etikettierung von Desinfektionsmitteln
Sofern die alternativen Händedesinfektionsmittel verkauft werden, gelten in erster Linie die Kennzeichnungsvorschriften der Biozidverordnung. Laut dessen Artikel 69 muss das Etikett folgende Angaben enthalten:
2) Zusätzlich zur Einhaltung des Absatzes 1 stellen die Zulassungsinhaber sicher, dass das Etikett hinsichtlich der Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder seiner Wirksamkeit nicht irreführend ist und keinesfalls Angaben wie „Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial“, „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“, „tierfreundlich“ oder ähnliche Hinweise enthält. Außerdem muss das Etikett folgende Angaben deutlich lesbar und unverwischbar enthalten:
a) die Bezeichnung jedes Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten;
b) den Hinweis, ob das Produkt Nanomaterialien enthält, sowie auf mögliche sich daraus ergebende spezifische Risiken, und nach jedem Hinweis auf Nanomaterialien das Wort „Nano“ in Klammern;
c) die dem Biozidprodukt von der zuständigen Behörde oder der Kommission zugeteilte Zulassungsnummer;
d) Name und Anschrift des Zulassungsinhabers;
e) Art der Formulierung;
f) die Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen ist;
g) Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für die Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung;
h) Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen und Anweisungen für Erste Hilfe;DEL 167/40 Amtsblatt der Europäischen Union 27.6.2012
i) falls ein Merkblatt beigefügt ist, den Satz „Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen“ und gegebenenfalls Warnungen für gefährdete Gruppen;
j) Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidprodukts und seiner Verpackung, gegebenenfalls einschließlich eines Verbots für die Wiederverwendung der Verpackung;
k) die Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung und das Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen;
l) gegebenenfalls den für die Biozidwirkung erforderlichen Zeitraum, die Sicherheitswartezeit, die zwischen den Anwendungen des Biozidprodukts oder zwischen der Anwendung und der nächsten Verwendung des behandelten Produktes oder dem nächsten Zutritt von Menschen oder Tieren zu dem Bereich, in dem das Biozidprodukt angewendet wurde, einzuhalten ist, einschließlich Einzelheiten über Mittel und Maßnahmen zur Dekontaminierung, und die Dauer der erforderlichen Belüftung von behandelten Bereichen; Einzelheiten über eine angemessene Reinigung von Geräten; Einzelheiten über Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung und Beförderung;
m) gegebenenfalls die Kategorien von Verwendern, die das Biozidprodukt verwenden dürfen;
n) gegebenenfalls Informationen über besondere Gefahren für die Umwelt, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Nichtzielorganismen, und zur Vermeidung einer Wasserkontamination;
o) für Biozidprodukte, die Mikroorganismen enthalten, die vorgeschriebene Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 2000/54/EG.
(Quelle: Amtsblatt der Europäischen Kommission zu Verordnung (EU) Nr. 528/2012, Stand 26.03.2020)
Beachten Sie, dass gemäß CLP-Verordnung seit Januar 2020 alle neuen Produkte, die gefährliche Gemische enthalten und zur Verwendung durch Verbraucher bestimmt sind, den sogenannten Rezepturidentifikator UFI tragen müssen.
Die richtigen Etiketten für Desinfektionsmittelflaschen
Selbstklebende Etiketten für PE-Flaschen und andere Behälter, die Desinfektionsmittel enthalten, sind besonderen Anforderungen ausgesetzt: Sie müssen nicht nur zuverlässig auf der Verpackungsoberfläche kleben bleiben, um die geltenden Kennzeichnungsvorschriften zu erfüllen. Sie müssen vor allem auch dann weiter haften und lesbar sein, wenn sie mit dem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel selbst in Berührung kommen. Das kann sowohl bei der Abfüllung als auch beim Transport sowie bei der späteren Benutzung der Flüssigkeit schnell geschehen. In den Desinfektionsmitteln, die Apotheken mit der aktuellen Ausnahmezulassung herstellen und verkaufen dürfen, sind die Hauptbestandteile:
- Propanol/Ethanol
- Wasserstoffperoxid
- Glycerol
- gereinigtes Wasser
Jeder dieser Inhaltsstoffe kann die Klebekraft und das Druckbild des Etiketts negativ beeinträchtigen, wenn die Etikettenmaterialien nicht für diesen Einsatzzweck geeignet sind. Etiketten, die mit einem handelsüblichen Bürodrucker erstellt werden, halten diesen Faktoren in aller Regel nicht stand. Daher raten wir von dieser Vorgehensweise ab.
Stattdessen sollten professionelle Etiketten und Thermotransferfolie verwendet werden, die ideal auf die Etikettierung von Desinfektionsmitteln abgestimmt sind. Im Hinblick auf die individuellen Rezepturen der Desinfektionsmittel bieten wir Ihnen an, die Materialien zunächst unter Ihren Originalbedingungen zu testen. So können wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden. Wir stellen Ihnen gerne kurzfristig Muster zur Verfügung!
Selbstklebende Etiketten von Bluhm Systeme:
- Höchste Qualität aus eigener Herstellung
- Schnelle Lieferzeit dank Lagerbestand
- Individuelle Größen und Formen
- Professionelle Auftragsabwicklung
- Zertifiziertes Qualitätsmanagement: ISO 9001
Geeignete Etikettendrucker für Apotheken
Tipp: Zum Gestalten der Etiketten mit den notwendigen Kennzeichnungsdaten eignet sich Etikettensoftware wie beispielsweise NiceLabel (30-Tage-Testversion) oder Legitronic® Labeling Software (Gratis Demoversion).
Klebeetiketten selber bedrucken geht mit der richtigen Ausstattung einfach und schnell. In sensiblen Gesundheitseinrichtungen haben Zuverlässigkeit und Genauigkeit höchste Priorität. Bei der Auswahl des Etikettendruckers empfehlen wir Apotheken, auf die folgenden Kriterien zu achten:
- Benutzerfreundlichkeit: Können Sie ohne große Schulung direkt loslegen? Prima! Einige Hersteller bieten kurze Videoanleitungen an. Auch das Nachfüllen der Medien sollte durch ein intuitives Displaymenü so einfach wie möglich gestaltet sein.
- Niedrige Betriebskosten: Farbbänder mit hoher Kapazität reduzieren die Häufigkeit des Farbbandwechsels. Manche Drucker lassen sich durch ein integriertes Schloss an einem Schreibtisch oder Tisch befestigen. Regelmäßige Serviceleistungen verringern große Reparaturkosten.
- Leichte Reinigung: Desinfektionsmittelbeständiger Kunststoff und eine versiegelte Tastenoberfläche ermöglichen eine einfache Reinigung und Desinfektion, um die Verbreitung von Keimen zu verhindern. Beispielsweise bietet Hersteller Zebra eine detaillierte Anleitung (englisch) für die Reinigung und Desinfektion seiner Healthcare-Druckerserien an.
Der speziell für den Einsatz im Gesundheitswesen entwickelte Zebra Etikettendrucker ZD420-HC ist desinfektionsmittelbeständig und verfügt über ein für medizinische Zwecke geeignetes Netzteil.
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Sie haben wenig Zeit und wollen wissen, welche Lösung für Sie optimal ist? Oder haben noch andere Produkte und Verpackungen, die gekennzeichnet werden müssen? Kein Problem! Rufen Sie uns einfach an unter der Tel. +49 2224 / 7708-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular. Unser Expertenteam hilft Ihnen in allen Fragen rund um die Etikettierung und Direktbeschriftung weiter.