Neue EU-Kennzeichnungsrichtlinie für Explosivstoffe

Dynamite
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Hersteller und Importeure von Explosivstoffen müssen seit dem 5. April dieses Jahres ihre Produkte eindeutig identifizierbar und rückverfolgbar machen. Die EU-Richtlinie 2008/43/EG schreibt vor, dass jeder Explosivstoff, also auch jede Patrone und jeder Zünder, eine entsprechende Kennzeichnung erhält, die das Tracking und Tracing über die gesamte Produktions- und Lieferkette hinweg ermöglicht.

Mit der EU-Richtlinie 2008/43/EG (Kennzeichnung und Rückverfolgung von Exploisvstoffen für zivile Stoffe) und der EU-Kennzeichnungsrichtlinie 2012/4/EU hat die EU Konsequenzen aus den Terroranschlägen von Madrid im Jahr 2004 gezogen. Damals hatten Terroristen mehrere Anschläge auf Züge verübt. Hierbei starben 191 Menschen, 2051 wurden verletzt.

Die Kennzeichnungsrichtlinie 2008/43/EG sieht folgende Bestandteile vor:

1. Name des Herstellers

2. fünfstelliger alphanumerischer Code für das Mitgliedsland und den Herstellungsort

3. eindeutiger Produktcode und Logistik-Informationen des Herstellers

Datamatrix-Code oder Barcode?

Der alphanumerische Code ist zusätzlich in einem maschinenlesbaren Strichcode (Barcode) oder Datamatrixcode auf das Produkt aufzubringen. Auch auf ganz kleinen Produkten wie z.B. Patronen. Aus diesem Grund ist der Datamatrix-Code als Datenträger sinnvoll: Er hat gegenüber dem Barcode den Vorteil, dass er auch umfangreiche Serialisierungscodes auf kleinstem Raum “verpackt”. Außerdem ist er auch dann noch auslesbar ist, wenn 25 % des Codes zerstört sind. Aufgrund dieser Eigenschaften ist der Datamatrix-Code bereits in vielen anderen Branchen wie der Pharmaindustrie, Medizintechnikindustrie und der Automobilindustrie das Mittel der Wahl, um Informationen zu verschlüsseln und auf Produkten aufzubringen.

Kennzeichnungsdrucke und Etiketten

Die Markierung kann direkt auf das Produkt oder die Verpackung gedruckt werden. Tintenstrahldrucker, zum Beispiel der Markoprint-Serie, drucken die notwendigen Informationen – auch Datamatrixcodes – schnell und sehr präzise. Mit einem Drucksystem können verschiedene Drucktechnologien (Hewlett Packard, Funai und Trident) angesteuert werden. So sind Groß- und Kleinschriftdrucke möglich. Zudem steht für verschiedene zu beschreibende Materialien ein  breites Tintensortiment zur Verfügung.

Alternativ sind auch Klebeetiketten erlaubt. Mit vollautomatischen Etikettendruckspendesystemen wie denen der Serie Legi-Air können Etiketten variabel und in Echtzeit bedruckt und appliziert werden. Bei Zündern dürfen die Etiketten auch an den Zünddrähten oder Schläuchen angebracht werden. Bei Sprengschnüren muss nicht nur jeder Rolle den Identifzierungscode haben. Auch die Schnur selbst muss im Abstand von 5 Metern  den Code tragen.

Lagern ja, verladen nein
Bei Privatleuten wie Sportschützen und Jägern sorgt die Richtlinie für “Bombenstimmung”. Denn: Die einst legal erworbenen Bestände – Schwarzpulver, Böllerpulver etc. – haben noch nicht diese Kennzeichnung und dürfen daher ab sofort nicht mehr verwendet werden. Wer es dennoch tut, riskiert seine sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Altbestände dürfen nur noch gelagert werden.

 

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