Keine Kennzeichnungspflicht bei verarbeiteten Eiern

Bild: © seeyou c. steps- fotolia.com
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Ostern ist vorbei. Hübsch in einer großen Schale arrangiert, liegen noch die gefärbten Eier, die ich mir vor Ostern gekauft habe. Sie sind dekorative Farbtupfer auf meinem Esstisch.

Wussten Sie übrigens, dass solche gefärbten und gekochten Eier keine Kennzeichnung haben?

Kennzeichnung von Eiern durch EU geregelt

Normalerweise ist die Kennzeichnung von Eiern durch die EU geregelt. Demnach muss jedes Ei einen mehrstelligen Code aus Zahlen und Buchstaben haben. Dieser Code gibt Aufschluss, wie das Huhn gehalten wurde und aus welchem Land und welchem Betrieb das Ei stammt.
Aber muss wirklich jedes Ei diesen Code haben? Nein! Denn die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für verarbeitete Eier. Bei gekochten und gefärbten Eier sowie Eiern, die in Fertigkuchen, Keksen, Nudeln oder Eierlikör verarbeitet wurden, müssen keine Herkunftsangaben gemacht werden.

Deshalb werde ich im nächsten Jahr meine Ostereier selber färben! Dann weiß ich wenigstens, woher sie kommen.